Foto: H. U. Kreisel

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Neues vom Emmaus-Friedhof

Nachricht 01. August 2018

Für viele Menschen nah und fern ist unser Adendorfer Emmausfriedhof ein wichtiger Ort des Gedenkens an Familienangehörige, Freunde und Bekannte, die verstorben sind. In den letzten Jahren hat sich die Bestattungskultur sehr verändert. Neben den traditionellen Grabstätten, die vielfältig und individuell gestaltet werden, ist auch das Bedürfnis nach pflegeleichten und besonderen Grabstätten gewachsen. Dementsprechend haben sich auch die Möglichkeiten auf unserem Emmaus-Friedhof verändert.
Bereits eine ganze Weile gibt es die Rasengräber, die inzwischen bis zu einem gewissen Maße individuell gestaltet werden können. So sind unterschiedliche Grabsteine oder auch die Anlage einer kleinen Pflanzfläche möglich. Hinzu gekommen ist dann die mit verschiedenen Stauden bepflanzte Anlage Hügelgrab für die Bestattung von Urnen.
Ganz neu ist nun ab August die Möglichkeit der Baumbestattung auf dem neu angelegten Bestattungshain. Im Herbst des vergangenen Jahres haben wir gemeinsam mit unseren Baumpaten die ersten Bäume gepflanzt, eine Sitzecke mit Blick auf die Gemeinschaftsstele für die Namen der Verstorbenen ist inzwischen eingerichtet.

DAS BESONDERE UNSERES BESTATTUNGSHAINS FÜR URNENBESTATTUNGEN AUF EINEN BLICK:

  • Es gibt Wege, die es auch mit einer Gehbehinderung ermöglichen, den Bestattungsbaum aufzusuchen,
  • die Bäume sind nummeriert, so dass der Bestattungsort jederzeit auffindbar ist,
  • es gibt eine Gemeinschaftsstele, an der Namen und Baumnummer der Verstorbenen angebracht werden,4
  • eine gestaltete Sitzecke mit Blick auf den Bestattungshain lädt zum Verweilen ein
  • die Annehmlichkeiten eines Friedhofs sind nutzbar, wie zum Beispiel die Toiletten oder eine nahe Wasserstelle,
  • der Friedhof ist gut mit öffentlichem Nahverkehr zu erreichen (Bushaltestelle direkt am Friedhof).

NEUE FRIEDHOFSSATZUNG
Ab dem ersten August 2018 tritt auf dem Emmausfriedhof eine neue Friedhofssatzung in Kraft. Es gibt einige wichtige Veränderungen:

  • Beerdigungen von Urnen auf einem Bestattungshain sind möglich.
  • Frühgeborene und Kinder bis zum ersten Lebensjahr können unter dem Sternschnuppenbaum bestattet werden.
  • Urnengrabanlagen stehen auch als Wahlgräber zur Verfügung.
  • Grababdeckungen bis maximal 50% der Grabstätte sind möglich.

Das Einbringen jeglicher Art von Kunststoffen in den Boden ist untersagt (der Umwelt zuliebe: Plastik gehört nicht in das Erdreich, auch nicht als Unkrautvlies).
Einige Abrechnungsmodalitäten verändern sich. So wird zum Beispiel die Gebühr für das Abräumen des Grabes gleich mit dem Erwerb der Grabstätte zu entrichten sein.
Die Friedhofsgebühren werden nach 5 Jahren teilweise erhöht (eine Übersicht ist hier zu finden).